Doppelbesteuerungsabkommen der Schweiz
Doppelbesteuerungsabkommen sollen vermeiden, dass Steuerpflichtige, die in den Vertragsstaaten Einkünfte erzielen, in beiden Staaten – also doppelt – besteuert werden.
- Doppelbesteuerung = Kollision zweier Steuerhoheiten bei Identität von Steuerart, Steuersubjekt, Steuerobjekt und Bemessungsperiode
- Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) = Steuerlich motivierte Staatsverträge
Doppelbesteuerung (DB)
Doppelbesteuerung bedeutet, dass zwei Steuerhoheiten beim gleichen Steuerpflichtigen zum selben Steuergegenstand und für denselben Zeitraum Steuern erheben.
Effektive Doppelbesteuerung: 2 Steuerhoheiten besteuern das Subjekt tatsächlich trotz Identität von Steuergegenstand und Steuerperiode.
Virtuelle Doppelbesteuerung: Obwohl 2 Steuerhoheiten besteuern könnten, sieht eines ganz oder teilweise von der Besteuerung ab und lässt das Gemeinwesen die Steuer erheben.
Begriff Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)
Doppelbesteuerungsabkommen sind Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung, damit Steuerpflichtige, die in den Vertragsstaaten Einkünfte erzielen, nicht in beiden Staaten und damit doppelt besteuert werden.
Aktuelle Informationen zu den Steuerabkommen der Schweiz
Aktuell: Anpassung der Amtshilfe in Doppelbesteuerungsabkommen
Zur Identifikation der Steuerpflichtigen und des Informationsinhabers (z.B. der Bank) verlangt die Schweiz zurzeit bei Amtshilfegesuchen die Nennung von Namen und Adressen. In Zukunft soll auch Amtshilfe gewährt werden, wenn ein ersuchendes Land lediglich eine Nummer, beispielsweise eine Kontonummer, vorweisen kann.
Aktuelle Informationen zur Amtshilfe bei Doppelbesteuerungsabkommen finden Sie auf dem News-Blog der LawMedia AG
law-news.ch » Erleichterte Amtshilfe in Steuersachen geplant








