Juristische Doppelbesteuerung
= Der Begriff der juristische Doppelbesteuerung deckt sich mit dem Begriff der effektiven Doppelbesteuerung.
Wirtschaftliche Doppelbesteuerung
= Verletzung des Prinzips, dass bei verbundenen Unternehmen ein- und dasselbe Steuersubjekt bei einer konzernmässigen Betrachtung zweimal besteuert wird, zB bei Gewinnaufrechnung infolge verdeckter Gewinnausschüttung.
Virtuelle Doppelbesteuerung
= Potentielle Doppelbesteuerung, aber Abstandnahme des einen Gemeinwesens von der Besteuerung zugunsten des andern, welches dann die Steuer veranlagt.
Effektive Doppelbesteuerung
= Besteuerung eines Steuersubjekts durch zwei Steuerhoheiten trotz Identität von Steuerart, Steuerobjekt und Bemessungsperiode.
Doppelbesteuerungsabkommen
= Abkommen zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung.