Das internationale Steuerrecht kennt 4 Prinzipien der Anknüpfung der Steuerhoheit:
Wohnsitzlandprinzip
Die Person ist da steuerpflichtig, wo sie ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Quellenlandprinzip
Die Person ist da steuerpflichtig, wo sie ihr Einkommen generiert.
Welteinkommensprinzip
Der Steuerpflichtige wird mit seinem Welteinkommen besteuert.
Territorialitätsprinzip
Der Steuerpflichtige wird nur mit dem Einkommen besteuert, das er auf dem Territorium des betreffenden Staates erwirtschaftet hat.