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Doppelbesteuerungsabkommen

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Neues Steuerabkommen Schweiz – Deutschland

Rechtsgebiet:
Doppelbesteuerungsabkommen
Stichworte:
Doppelbesteuerungsabkommen
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Aktuelle Informationen zu den Abgeltungssteuerabkommen

» Steuerabkommen mit Deutschland und Grossbritannien

» «Schwarzgeld-Steuerabkommen» mit Österreich

Bern, 10.08.2011
Die Schweiz und Deutschland paraphieren ein Steuerabkommen:

Die Unterhändler der Schweiz und Deutschlands haben ein Steuerabkommen paraphiert, wonach

  • Personen mit Wohnsitz in Deutschland ihre Bankbeziehungen in der Schweiz nachbesteuern können, indem sie
    • entweder eine einmaliger Steuerzahlung leisten oder
    • ihre Konten offenlegen
  • künftige Kapitalerträge und –gewinne deutscher Bankkunden in der Schweiz einer Abgeltungssteuer unterliegen, deren Erlös die Schweiz an die deutschen Behörden überweisen wird
  • der Marktzugang für Finanzdienstleister verbessert wird
  • das Steuerabkommen 2013 in Kraft treten soll.

Im Detail betrifft das Steuerabkommen folgende Punkte:

1. Abgeltungssteuer für die Zukunft

2. Rechtsnatur: Quellensteuer

3. Einheitlicher Steuersatz für die Zukunft (wie inner-deutscher Abgeltungssteuersatz): 26,375 %

4. Ziel: Verhinderung, dass unversteuertes Vermögen in die Schweiz gelangt

5. Sicherungsmechanismus

  • Auskunftsgesuche
    • Anzahl: 750 – 999; Anpassung nach 2 Jahren aufgrund Ergebnisse
    • Inhalt: Kundenname, nicht aber zwingend Bankenname
  • „Fishing Expeditions“ sind ausgeschlossen

6. Vergangenheitsbesteuerung

  • Nachbesteuerung bestehender Kundenbeziehungen in der Schweiz
    • Personen mit Wohnsitz in Deutschland wird einmalig Gelegenheit gegeben, eine pauschal bemessene Steuer zu entrichten.
    • Steuersatz: 19 bis 34 %
    • Bemessungsgrundlagen
      • Dauer der Kundenbeziehung
      • Anfangs- und Endbetrag des Kapitalbestandes
  • Alternative zu einer solchen Zahlung:
    • Offenlegung der Bankbeziehung in der Schweiz gegenüber deutschen  Behörden

7. Weitere Bestimmungen

  • Gegenseitige Marktzugangserleichterung für Finanzinstitute
  • Vereinfachung des Freistellungsverfahrens für schweizerische Banken in Deutschland
  • Aufhebung der Verpflichtung zur Kundenanbahnung von Ort
  • Bereinigung des Streitthemas „Kauf steuererheblicher Kundendaten durch den (deutschen) Staat“
  • Lösung der Thematik möglicher Strafverfolgungen von Bankmitarbeitern.

Der vollständige Abkommenstext wird in einigen Wochen durch die beiden Regierungen publiziert.

Für die Vergangenheitsnachbesteuerung bevorschussen die Banken mittels Garantieleistung einen Betrag von CHF 2 Milliarden, der mit den eingehenden Steuerzahlungen verrechnet und den Banken zurückerstattet wird.

Schweizseits untersteht das Steuerabkommen voraussichtlich dem fakultativen Referendum.

Publikation zum Steuerabkommen mit Deutschland

steuerabkommen.ch » Publikationen und Presse

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